DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Holstein Kiels Trainer Marcel Rapp

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcel Rapp, den Trainer des Bundesligisten Holstein Kiel, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Rapp war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 31. August 2024 anlässlich einer Rangelei aufbrausend in die gegnerische Coaching-Zone gelaufen, schrie in Richtung der Gästebank und hatte anschließend von Schiedsrichter Dr. Florian Exner die Rote Karte gesehen.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Sportgericht gibt Einspruch von Vincent Wagner statt
Das Sportgericht des DFB hat nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main dem Einspruch von Vincent Wagner gegen das Urteil des Einzelrichters des DFB-Sportgerichts vom 7. September 2026 stattgegeben.

DFB-Sportgericht verhandelt Wagner-Einspruch
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute am DFB-Campus in Frankfurt über den Einspruch von Elversberg-Trainer Vincent Wagner gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 7. September.

Drei Spiele Sperre für Duisburgs Lobinger
Das DFB-Sportgericht hat Lex-Tyger Lobinger vom MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.