DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Elversbergs Teamoffiziellen Lefebre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Volker Lefebre, Teamoffizieller vom Zweitligisten SV 07 Elversberg, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Elversberger Spiel im DFB-Pokal belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Teamoffizielle darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Lefebre hatte sich in der 84. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 12. August 2023 unsportlich gegenüber dem 4. Offiziellen verhalten und war daraufhin aus dem Innenraum verwiesen worden.
Der Elversberger Teamoffizielle hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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