DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 10. September 2024, ab 13 Uhr mündlich den Einspruch des Drittligisten Dynamo Dresden gegen das am 24. Juli 2024 ergangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts. Geleitet wird die Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Das Sportgericht hatte den Drittligisten im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Dagegen hatte Dresden fristgerecht Einspruch eingelegt.
Vor dem Drittligaspiel bei der SpVgg Unterhaching am 11. Mai 2024 bedeckte ein Banner im Dresdner Zuschauerblock ein Fluchttor. Unter anderem aus diesem Grund verzögerte sich der Anpfiff um fünf Minuten.
In der 10. Minute unterbrach der Schiedsrichter die Partie, da die Notfalltore zum Spielfeld im Dresdner Fanblock erneut mit Zaunfahnen überhangen waren. Die erneute Unterbrechung dauerte 14 Minuten.
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Autor: mm

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.