DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 10. September 2024, ab 13 Uhr mündlich den Einspruch des Drittligisten Dynamo Dresden gegen das am 24. Juli 2024 ergangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts. Geleitet wird die Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Das Sportgericht hatte den Drittligisten im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Dagegen hatte Dresden fristgerecht Einspruch eingelegt.
Vor dem Drittligaspiel bei der SpVgg Unterhaching am 11. Mai 2024 bedeckte ein Banner im Dresdner Zuschauerblock ein Fluchttor. Unter anderem aus diesem Grund verzögerte sich der Anpfiff um fünf Minuten.
In der 10. Minute unterbrach der Schiedsrichter die Partie, da die Notfalltore zum Spielfeld im Dresdner Fanblock erneut mit Zaunfahnen überhangen waren. Die erneute Unterbrechung dauerte 14 Minuten.
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Autor: mm

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
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