DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Mittwoch, 14. August 2024, ab 13 Uhr mündlich den Einspruch des Drittligisten Erzgebirge Aue gegen das am 27. Juni 2024 ergangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts. Geleitet wird die Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Das Sportgericht hatte den Drittligisten im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt, wovon der Verein bis zu 11.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden könnte, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Dagegen hatte Aue fristgerecht Einspruch eingelegt.
Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 9. Dezember 2023 hatten Auer Zuschauer mindestens 100 Handfackeln gezündet.
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Autor: mm

44.400 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 44.400 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Hamburgs Schulz
Das DFB-Sportgericht belegt Victoria Schulz vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Herthas Kownacki
Das DFB-Sportgericht belegt Dawid Kownacki von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.