DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Mittwoch, 14. August 2024, ab 13 Uhr mündlich den Einspruch des Drittligisten Erzgebirge Aue gegen das am 27. Juni 2024 ergangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts. Geleitet wird die Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Das Sportgericht hatte den Drittligisten im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt, wovon der Verein bis zu 11.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden könnte, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Dagegen hatte Aue fristgerecht Einspruch eingelegt.
Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 9. Dezember 2023 hatten Auer Zuschauer mindestens 100 Handfackeln gezündet.
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Autor: mm

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.