DFB-Sportgericht
Bundesgericht weist letzte anhängige Berufung Hannovers zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die letzte noch anhängige Berufung von Hannover 96 gegen ein vorangegangenes Urteil des DFB-Sportgerichts im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurde der entsprechende Urteils-Spruch des Sportgerichts bezüglich des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 16. Februar 2024 bestätigt.
Das DFB-Sportgericht hatte den Zweitligisten am 3. Mai 2024 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 51. Minute des Zweitligaspiels gegen Greuther Fürth hatten Hannoveraner Zuschauer im Rahmen von Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände – insbesondere Tennisbälle, aber auch Golfbälle – auf den Rasen geworfen. Mehrere Versuche des Wiederanpfiffs wurden in den darauffolgenden Minuten immer wieder durch weitere Würfe unterbrochen. In der 56. Minute ging der Schiedsrichter dann mit den Mannschaften in die Kabinen.
Nach etwa zwölf Minuten erfolgte der erneute Anpfiff, aber die Partie wurde abermals durch Würfe unterbrochen. Erst nach einer erneuten Verzögerung von etwa zehn Minuten konnte die Begegnung fortgesetzt werden.
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Autor: mm

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.