DFB-Sportgericht
Bundesgericht weist letzte anhängige Berufung Hannovers zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die letzte noch anhängige Berufung von Hannover 96 gegen ein vorangegangenes Urteil des DFB-Sportgerichts im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurde der entsprechende Urteils-Spruch des Sportgerichts bezüglich des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 16. Februar 2024 bestätigt.
Das DFB-Sportgericht hatte den Zweitligisten am 3. Mai 2024 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 51. Minute des Zweitligaspiels gegen Greuther Fürth hatten Hannoveraner Zuschauer im Rahmen von Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände – insbesondere Tennisbälle, aber auch Golfbälle – auf den Rasen geworfen. Mehrere Versuche des Wiederanpfiffs wurden in den darauffolgenden Minuten immer wieder durch weitere Würfe unterbrochen. In der 56. Minute ging der Schiedsrichter dann mit den Mannschaften in die Kabinen.
Nach etwa zwölf Minuten erfolgte der erneute Anpfiff, aber die Partie wurde abermals durch Würfe unterbrochen. Erst nach einer erneuten Verzögerung von etwa zehn Minuten konnte die Begegnung fortgesetzt werden.
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Autor: mm

111.600 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600 Euro.

489.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit acht Geldstrafen in Gesamthöhe von 489.100 Euro.

149.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 149.000 Euro belegt.