DFB-Bundesgericht
Auch Bundesgericht bekräftigt Orban-Sperre

Auch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Sperre von zwei Meisterschaftsspielen für Willi Orban bestätigt. Das Gremium wies die Berufung des Bundesligaspielers von RB Leipzig im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurück und bestätigte damit die vorangegangenen Urteile des DFB-Sportgerichts. Damit ist der ungarische Nationalspieler auch am kommenden Samstag im Bundesligaduell gegen Union Berlin (ab 15.30 Uhr) noch gesperrt.
"Durch Willi Orbans Foul wurde eine offensichtliche Torchance verhindert, der dafür verhängte Freistoß führte nicht zu einem Treffer. Für ein nicht schwerwiegendes Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg gibt es im Regelfall zwei Spiele Sperre, worauf das Sportgericht zutreffend erkannt hat", erläutert Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts.
Späth: "'Abräumen' des Gegners in Kauf genommen"
Späth weiter: "Gerade weil Willi Orban ein sehr erfahrener und auf hohem Niveau agierender Spieler ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er die Möglichkeit verkannt hat, nicht nur den Ball zu treffen. Vielmehr hat er gerade noch kurz vor dem Strafraum den riskanten Rettungsversuch – sprich die Notbremse – unternommen und bei der konkreten Spielweise auch das 'Abräumen' des Gegenspielers in Kauf genommen."
Das DFB-Sportgericht hatte zuvor bereits in mündlicher Verhandlung am 5. September 2024 am DFB-Campus in Frankfurt den Einspruch Orbans gegen seine Sperre von zwei Bundesligaspielen wegen unsportlichen Verhaltens zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gremium das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 27. August 2024.
Der Leipziger Kapitän war in der 85. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Bochum am 24. August 2024 von Schiedsrichter Benjamin Brand des Feldes verwiesen worden.
Eines der beiden Spiele Sperre hatte Orban bereits am 31. August 2024 während des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen abgesessen.
Kategorien: DFB-Bundesgericht, DFB-Sportgericht, Männer
Autor: mm

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