DFB-Sportgericht
99.700 Euro Strafe für 1. FC Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 99.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 2. April 2024 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer 30 Bengalische Feuer und eine Rakete. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute. Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff brannten Kaiserslauterer Anhänger weitere 100 Bengalische Feuer, sieben Blinker und einen Böller ab und schossen eine weitere Rakete auf den Rasen. Zudem entfachten sie nach Abpfiff unter der Tribüne ein größeres Feuer, das von der Feuerwehr gelöscht werden musste.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Ein Freundschaftsspiel Sperre für Wolfsburgs Gerhardt
Das DFB-Sportgericht belegt Yannick Gerhardt vom Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Freundschaftsspiel.

59.750 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
Das DFB-Sportgericht belegt Zweitliga-Aufsteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 59.750 Euro.

78.300 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.300 Euro belegt.