DFB-Sportgericht
99.700 Euro Strafe für 1. FC Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 99.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 2. April 2024 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer 30 Bengalische Feuer und eine Rakete. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute. Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff brannten Kaiserslauterer Anhänger weitere 100 Bengalische Feuer, sieben Blinker und einen Böller ab und schossen eine weitere Rakete auf den Rasen. Zudem entfachten sie nach Abpfiff unter der Tribüne ein größeres Feuer, das von der Feuerwehr gelöscht werden musste.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Andernachs Krumscheid
Das DFB-Sportgericht belegt Sarah Krumscheid vom Frauen-Zweitligisten SG 99 Andernach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von zwei Spielen.

2000 Euro Geldstrafe für Darmstadts Trainer Kohfeldt
Das DFB-Sportgericht belegt Florian Kohfeldt, Trainer des Zweitligisten SV Darmstadt 98, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

Geldstrafen, Zuschauerteilausschluss und Auflagen für Dresden und Hertha
In den Verfahren bezüglich der Vorfälle im Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 in Dresden hat das DFB-Sportgericht nach Antragstellung durch den DFB-Kontrollausschuss seine Entscheidungen mitgeteilt.