DFB-Sportgericht
9500 Euro Geldstrafe für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 9500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Nach dem Bundesligaspiel beim FC Schalke 04 am 24. Januar 2023 schlugen zwei Leipziger Anhänger am unteren Rand des Zuschauerblocks der Gäste mit Fahnenstangen aus Plastik auf einen Schalke-Anhänger im darunter liegenden Block ein und überschütteten diesen mit Bier, als er versuchte, eine Leipziger Zaunfahne zu entfernen. Der DFB-Kontrollausschuss hätte hierfür normalerweise eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Aufgrund der Täteridentifizierungen durch RB Leipzig reduziert sich die Strafe allerdings gemäß der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses und dem darin enthaltenen Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent, so dass die Strafe hierfür 3000 Euro beträgt. Der Verein hat bereits angekündigt, die Strafe auf die Täter umlegen zu wollen.
Darüber hinaus zündeten Leipziger Zuschauer in der 46. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 3. März 2023 18 Bengalische Feuer. Laut Strafzumessungsleitfaden würde die Strafe hierfür in der Bundesliga 18.000 Euro betragen. Da der Verein aber auch hier die Täter identifiziert und benannt hat, reduziert sich die Strafe wiederum um 75 Prozent auf 4500 Euro, die der Verein nach eigenen Angaben ebenfalls auf die Täter umlegen wird.
In der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen die Dortmunder am 5. April 2023 warfen Leipziger Anhänger zudem zwei leere Plastikbecher aus dem Zuschauerblock in Richtung Spielfeld. Dafür wurde eine Strafe von 2000 Euro ausgesprochen.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.

Drei Spiele Sperre gegen Bielefelds Mehlem
Das Sportgericht des DFB hat Marvin Mehlem vom Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen belegt.