DFB-Sportgericht
94.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 94.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 31.350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 20. Oktober 2023 brannten Bremer Zuschauer mindestens 40 Bengalische Feuer ab. Der Anpfiff verzögerte sich um 70 Sekunden. Im weiteren Spielverlauf wurden weitere 25 Bengalische Feuer entzündet.
Darüber hinaus zündeten Bremer Zuschauer in der 15. Spielminute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 12. November 2023 ein Bengalisches Feuer.
Des Weiteren brannten Bremer Zuschauer zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 2. Dezember 2023 18 Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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