DFB-Sportgericht
93.900 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 93.900 Euro belegt. 31.300 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während der Zweitligapartie beim F.C. Hansa Rostock am 5. Februrar 2023 wurden im Fanblock des Hamburger SV mindestens 71 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem beschossen die Hamburger Ultras in der Halbzeitpause den Rostocker Block sowie den Parkplatz hinter dem Block mit jeweils acht Leuchtraketen und zündeten fünf Böller. Während des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt am 25. Februar 2023 wurden im Hamburger Fanblock vor und während der Partie mindestens 17 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Außerdem wurden in der 72. Spielminute eine Feuerwerksbatterie sowie zwei Bengalische Feuer abgebrannt, woraufhin die Partie für ca. 30 Sekunden unterbrochen werden musste.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.