DFB-Sportgericht
89.680 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 89.680 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.560 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen und bis zu 3300 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 14. Oktober 2022 zündeten Rostocker Zuschauer 13 pyrotechnische Gegenstände. Die Strafe hierfür beträgt 7800 Euro.
Darüber hinaus wurde der Spieler Terrence Boyd vom 1. FC Kaiserslautern während des Zweitligaspiels gegen den FCK am 21. Oktober 2022 aus dem Rostocker Zuschauerbereich heraus diskriminierend beleidigt. Die Strafe hierfür beträgt 10.000 Euro. Der Verein hat den Täter erfolgreich ermittelt, sonst hätte der DFB-Kontrollausschuss hierfür mindestens 20.000 Euro Strafe beim Sportgericht beantragt.
Zudem brannten Rostocker Zuschauer vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 9. November 2022 38 Bengalische Feuer und acht Rauchkörper ab. Durch die Rauchentwicklung wurde die Partie mit drei Minuten Verspätung angepfiffen. Während der Begegnung zündeten die Anhänger des Heimteams weitere 60 pyrotechnische Gegenstände. Die Strafe dafür summiert sich auf 71.880 Euro.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.

Drei Spiele Sperre gegen Bielefelds Mehlem
Das Sportgericht des DFB hat Marvin Mehlem vom Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen belegt.