DFB-Sportgericht
7500 Euro Geldstrafe für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 20. April 2024 zündeten Leipziger Anhänger 25 pyrotechnische Gegenstände. Der Beginn der zweiten Halbzeit verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um etwa 15 Sekunden. Da RB Leipzig nach dem Spiel 13 Täter ermittelte, wurde die eigentlich dafür zu verhängende Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent reduziert.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

51.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht hat den Zweiligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 51.000 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Rostocks Dirkner
Das Sportgericht des DFB hat Jonas Dirkner vom Drittligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen belegt.

Zwei Spiele Sperre für Freiburgs Stierli
Das DFB-Sportgericht hat Julia Stierli vom Frauen-Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Spielen belegt.