DFB-Sportgericht
7500 Euro Geldstrafe für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 20. April 2024 zündeten Leipziger Anhänger 25 pyrotechnische Gegenstände. Der Beginn der zweiten Halbzeit verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um etwa 15 Sekunden. Da RB Leipzig nach dem Spiel 13 Täter ermittelte, wurde die eigentlich dafür zu verhängende Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent reduziert.
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Autor: dfb

123.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 123.000 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Kiels Johansson
Das DFB-Sportgericht belegt Carl Johansson von Bundesliga-Absteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen nach Beleidigung der Schiedsrichterin
Das DFB-Sportgericht belegt den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit 20.000 Euro Geldstrafe.