DFB-Sportgericht
7500 Euro Geldstrafe für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 20. April 2024 zündeten Leipziger Anhänger 25 pyrotechnische Gegenstände. Der Beginn der zweiten Halbzeit verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um etwa 15 Sekunden. Da RB Leipzig nach dem Spiel 13 Täter ermittelte, wurde die eigentlich dafür zu verhängende Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent reduziert.
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Autor: dfb

DFB-Sportgericht entscheidet über Einsprüche von Bayern und Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat über die Einsprüche wegen der pyrotechnischen Vorfälle im Rahmen des DFB-Pokalendspiel entschieden. Der VfB Stuttgart wurde mit einer Geldstrafe von 200.000 Euro belegt, der FC Bayern mit 170.000 Euro.

Ein Spiel Sperre für Paderborns U 23-Spieler Pruhs
Florian Pruhs vom Regionalligisten SC Paderborn U23 wurde nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens vom Sportgericht mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel in der Regionalliga West belegt.

Zwei Spiele Sperre für Kölns Palm
Das DFB-Sportgericht hat Leni Palm vom Frauen-Zweitligisten 1. FC Köln II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens für zwei Spiele der 2. Frauen-Bundesliga gesperrt.