DFB-Sportgericht
7500 Euro Geldstrafe für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 20. April 2024 zündeten Leipziger Anhänger 25 pyrotechnische Gegenstände. Der Beginn der zweiten Halbzeit verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um etwa 15 Sekunden. Da RB Leipzig nach dem Spiel 13 Täter ermittelte, wurde die eigentlich dafür zu verhängende Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent reduziert.
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Autor: dfb

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.

30.800 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Mainzer Nebel
Das Sportgericht des DFB belegt Paul Nebel vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.