DFB-Sportgericht
75 Euro Geldstrafe für Unterhaching

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro belegt.
Nach dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 17. September 2023 warfen Unterhachinger Zuschauer mindestens einen Bierbecher in den Innenraum. Ein Werfer konnte ermittelt werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

75.000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro.

Drei Spiele Sperre für Freiburgs Manzambi
Das DFB-Sportgericht belegt Johan Manzambi vom Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen.

Ein Spiel Sperre für Nürnbergs Meroni
Das DFB-Sportgericht hat Lara Meroni vom 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt.