DFB-Sportgericht
72.200 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 72.200 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 14. Oktober 2022 schossen HSV-Zuschauer eine Rakete auf das Dach der Haupttribüne ab. Zudem wurden sechs weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Während der Partie zündeten Gäste-Anhänger weitere 94 pyrotechnische Gegenstände, wobei fünf Raketen auf dem Spielfeld landeten.
Zudem zündeten HSV-Anhänger vor dem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 23. Oktober 2022 drei Rauchbomben.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.

30.800 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Mainzer Nebel
Das Sportgericht des DFB belegt Paul Nebel vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.