DFB-Sportgericht
72.200 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 72.200 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 14. Oktober 2022 schossen HSV-Zuschauer eine Rakete auf das Dach der Haupttribüne ab. Zudem wurden sechs weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Während der Partie zündeten Gäste-Anhänger weitere 94 pyrotechnische Gegenstände, wobei fünf Raketen auf dem Spielfeld landeten.
Zudem zündeten HSV-Anhänger vor dem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 23. Oktober 2022 drei Rauchbomben.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

503.400 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das Sportgericht des DFB hat den Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen acht Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 503.400 Euro belegt.

Ein Spiel Sperre für Lauterns Robinson
Das DFB-Sportgericht belegt Leon Robinson vom Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

10.000 Euro Geldstrafe für 1860 München
Das DFB-Sportgericht belegt den Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro.