DFB-Sportgericht
72.200 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 72.200 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 14. Oktober 2022 schossen HSV-Zuschauer eine Rakete auf das Dach der Haupttribüne ab. Zudem wurden sechs weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Während der Partie zündeten Gäste-Anhänger weitere 94 pyrotechnische Gegenstände, wobei fünf Raketen auf dem Spielfeld landeten.
Zudem zündeten HSV-Anhänger vor dem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 23. Oktober 2022 drei Rauchbomben.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
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DFB-Sportgericht bestätigt Sperre für Otele
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main den Einspruch des Spielers Philip Otele vom Hamburger SV gegen seine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen zurückgewiesen.

Sportgericht verhandelt Otele-Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 12.30 Uhr) am DFB-Campus den Einspruch von Philip Otele vom Hamburger SV gegen eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.

Drei Spiele Sperre für Schweinfurts Celebi
Das DFB-Sportgericht belegt Ekin Celebi vom Drittligisten 1. FC Schweinfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen der 3. Liga.