71.900 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 71.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Beim Einlaufen der Mannschaften vor dem Zweitligaspiel beim FC Schalke 04 am 5. August 2023 brannten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens vier Rauchkörper ab. Vor Beginn der zweiten Halbzeit zündeten Gästeanhänger zudem mindestens 40 Bengalische Feuer, ein Stroboskop und mindestens 18 Raketen, wodurch zwei Pressefotografen Knalltraumata erlitten und sich der Anstoß um etwa eineinhalb Minuten verzögerte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 71.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Beim Einlaufen der Mannschaften vor dem Zweitligaspiel beim FC Schalke 04 am 5. August 2023 brannten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens vier Rauchkörper ab. Vor Beginn der zweiten Halbzeit zündeten Gästeanhänger zudem mindestens 40 Bengalische Feuer, ein Stroboskop und mindestens 18 Raketen, wodurch zwei Pressefotografen Knalltraumata erlitten und sich der Anstoß um etwa eineinhalb Minuten verzögerte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.