DFB-Sportgericht
7000 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 7000 Euro belegt.
Vor und während des Drittligaspiels beim SC Verl am 10. Februar 2024 zündeten Duisburger Anhänger 13 pyrotechnische Gegenstände. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 4550 Euro.
Zudem brannten Duisburger Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 3. März 2024 mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.

Drei Spiele Sperre gegen Bielefelds Mehlem
Das Sportgericht des DFB hat Marvin Mehlem vom Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen belegt.