DFB-Sportgericht
6600 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 6600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
In der zwölften Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 26. August 2023 warfen Bochumer Zuschauer drei Becher in Richtung eines Dortmunder Spielers. Zudem schossen Bochumer Anhänger in der 14. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 2. September 2023 eine Rakete in Richtung Spielfeld, die dort ausbrannte. Die Partie musste für etwa 50 Sekunden unterbrochen werden.
Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

31.290 Euro Geldstrafe für TSV 1860 München
Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.290 Euro belegt.

30.520 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht belegt Drittligist Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.520 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Münsters Hendrix
Das DFB-Sportgericht belegt Jorrit Hendrix vom Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.