DFB-Sportgericht
6550 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligaaufsteiger SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 6550 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 36. Minute des Relegationshinspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 24. Mai 2024 warf ein Regensburger Zuschauer eine Papierbanderole auf das Spielfeld.
Während und nach dem Relegationsrückspiel beim SV Wehen Wiesbaden am 28. Mai 2024 brannten Regensburger Zuschauer insgesamt 17 Bengalische Feuer ab. Zudem warfen Regensburger Zuschauer in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit mindestens einen Becher auf das Spielfeld.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Andernachs Müller
Das DFB-Sportgericht belegt Malou Müller vom Frauen-Zweitligisten SG 99 Andernach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

1500 Euro Geldstrafe für HOT 05 Futsal
Das DFB-Sportgericht belegt den Futsal-Bundesligisten VfL 05 Hohenstein-Ernstthal im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

382.200 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des DFB belegt Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von insgesamt 382.200 Euro.