DFB-Sportgericht
6550 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligaaufsteiger SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 6550 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 36. Minute des Relegationshinspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 24. Mai 2024 warf ein Regensburger Zuschauer eine Papierbanderole auf das Spielfeld.
Während und nach dem Relegationsrückspiel beim SV Wehen Wiesbaden am 28. Mai 2024 brannten Regensburger Zuschauer insgesamt 17 Bengalische Feuer ab. Zudem warfen Regensburger Zuschauer in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit mindestens einen Becher auf das Spielfeld.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.