DFB-Sportgericht
6550 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligaaufsteiger SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 6550 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 36. Minute des Relegationshinspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 24. Mai 2024 warf ein Regensburger Zuschauer eine Papierbanderole auf das Spielfeld.
Während und nach dem Relegationsrückspiel beim SV Wehen Wiesbaden am 28. Mai 2024 brannten Regensburger Zuschauer insgesamt 17 Bengalische Feuer ab. Zudem warfen Regensburger Zuschauer in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit mindestens einen Becher auf das Spielfeld.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Geldstrafen, Zuschauerteilausschluss und Auflagen für Dresden und Hertha
In den Verfahren bezüglich der Vorfälle im Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 in Dresden hat das DFB-Sportgericht nach Antragstellung durch den DFB-Kontrollausschuss seine Entscheidungen mitgeteilt.

Zwei Spiele Sperre für Warbeyens Kroon
Das DFB-Sportgericht belegt Mariken Kroon vom Frauen-Zweitligisten VfR SW Warbeyen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Fröde
Das DFB-Sportgericht belegt Lukas Fröde vom Drittligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen.