DFB-Sportgericht
65.400 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 65.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 11. Mai 2024 zündeten Kieler Zuschauer insgesamt 62 Bengalische Feuer, zwölf Blinker und zehn Rauchtöpfe. Zudem strömten nach Abpfiff zahlreiche Kieler Anhänger auf den Rasen, wovon einer den Düsseldorfer Torwart attackierte.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Andernachs Krumscheid
Das DFB-Sportgericht belegt Sarah Krumscheid vom Frauen-Zweitligisten SG 99 Andernach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von zwei Spielen.

2000 Euro Geldstrafe für Darmstadts Trainer Kohfeldt
Das DFB-Sportgericht belegt Florian Kohfeldt, Trainer des Zweitligisten SV Darmstadt 98, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

Geldstrafen, Zuschauerteilausschluss und Auflagen für Dresden und Hertha
In den Verfahren bezüglich der Vorfälle im Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 in Dresden hat das DFB-Sportgericht nach Antragstellung durch den DFB-Kontrollausschuss seine Entscheidungen mitgeteilt.