DFB-Sportgericht
65.400 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 65.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 11. Mai 2024 zündeten Kieler Zuschauer insgesamt 62 Bengalische Feuer, zwölf Blinker und zehn Rauchtöpfe. Zudem strömten nach Abpfiff zahlreiche Kieler Anhänger auf den Rasen, wovon einer den Düsseldorfer Torwart attackierte.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Sportgericht verwirft Einspruch von Elversbergs Trainer Vincent Wagner
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Trainer Vincent Wagner des SV 07 Elversberg gegen die Gelb-Rote Karte aus dem Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach am 5. September 2026 verworfen.

Drei Spiele Sperre für Hannovers Steinmann
Das DFB-Sportgericht hat Karl Steinmann vom Regionalligisten Hannover 96 II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafen gegen Hannover 96
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die gegen Hannover 96 verhängten Geldstrafen nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main reduziert und auf insgesamt 330.000 Euro festgesetzt.