DFB-Sportgericht
64.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit sechs Geldstrafen in Gesamthöhe von 64.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.260 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Kurz vor dem Zweitligaspiel gegen den Karlsruher SC am 7. Oktober 2023 zündeten Magdeburger Zuschauer mindestens zehn Rauchtöpfe, wodurch sich der Anpfiff aufgrund der starken Rauchentwicklung um annähernd zwei Minuten verzögerte. Auch vor dem Zweitligaspiel gegen die SV Elversberg am 29. Oktober 2023 brannten Magdeburger Anhänger mindestens elf pyrotechnische Gegenstände ab.
Außerdem entfachten Magdeburger Zuschauer während und nach dem DFB-Pokalspiel bei Holstein Kiel am 1. November 2023 insgesamt 25 pyrotechnische Gegenstände ab. In der 24. Minute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 4. November 2023 zündeten Magdeburger Anhänger mindestens zehn Blinker und zehn Raketen, woraufhin die Partie aufgrund der starken Rauchentwicklung für etwa zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste.
Darüber hinaus warf ein Magdeburger Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen Hansa Rostock am 12. November 2023 eine kleine Glasflasche in Richtung eines Rostocker Spielers, ohne ihn zu treffen. Zudem brannten Magdeburger Zuschauer vor dem DFB-Pokalspiel gegen Fortuna Düsseldorf am 5. Dezember 2023 ein Bengalisches Feuer ab.
Der Verein hat den sechs Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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