DFB-Sportgericht
62.400 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Vor und während der Zweitligapartie gegen den FC Schalke 04 am 23. September 2023 zündeten Anhänger des FC St. Pauli mindestens 104 Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

341.500 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in von 341.500 Euro belegt.

Zwei Spiele Innenraumverbot für Kiels Sportlichen Leiter Meinhardt
Das DFB-Sportgericht hat Kevin Meinhardt, den Sportlichen Leiter Holstein Kiels, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschafsspiele sowie einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Herthas Zeefuik
Das DFB-Sportgericht hat Deyovaisio Zeefuik vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.