DFB-Sportgericht
341.500 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 341.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 113.800 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2027 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Bundesliga-Meisterschaftsspiels gegen den VfB Stuttgart am 16. Mai 2026 zündeten Anhänger von Eintracht Frankfurt mit Beginn des Spiels mindestens 25 Rauchtöpfe, 50 Bengalische Feuer, 20 Blinker sowie 20 Raketen abgeschossen. Der Spielbeginn verzögerte sich daraufhin um 5:45 Minuten. Hierbei wurden mindestens zwei Personen verletzt. Im weiteren Verlauf des Spiels wurden im Frankfurter Fanblock 26 weitere pyrotechnische Gegenstände (24 bengalische Feuer, 2 Böller) gezündet und vier Raketen abgeschossen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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