DFB-Sportgericht
62.000 Euro Strafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 19. Dezember 2023 brannten Dortmunder Zuschauer mindestens 50 Bengalische Feuer ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um eine knappe Minute. Darüber hinaus zündeten Dortmunder Anhänger während der ersten Halbzeit zwei weitere Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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341.500 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in von 341.500 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Herthas Zeefuik
Das DFB-Sportgericht hat Deyovaisio Zeefuik vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.