DFB-Sportgericht
60.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
In der 80. Minute des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 10. November 2023 kam es im Zuschauerbereich von Hannover 96 zu einem Polizeieinsatz, da es Hinweise darauf gab, dass eine Person im Block durch Schläge und Tritte angegangen worden sein sollte. Nach Betreten des Gästeblocks attackierten Hannoveraner Anhänger die Polizeikräfte massiv mit geworfenen Bierbechern und Fahnenstangen. Ein Polizist ging dabei zu Boden und wurde weiterhin angegriffen.
Es entwickelte sich eine minutenlange Auseinandersetzung zwischen Hannoveraner Zuschauern und der Polizei. Erst durch das Einschreiten von weiteren Polizeikräften und einem erheblichen Einsatz von etwa Pfefferspray konnte die Situation beruhigt werden.
Sieben Polizeibeamte und etliche Hannoveraner Zuschauer wurden verletzt. Schiedsrichter Richard Hempel unterbrach die Partie aufgrund der Ausschreitungen für insgesamt sechs Minuten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

123.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 123.000 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Kiels Johansson
Das DFB-Sportgericht belegt Carl Johansson von Bundesliga-Absteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen nach Beleidigung der Schiedsrichterin
Das DFB-Sportgericht belegt den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit 20.000 Euro Geldstrafe.