DFB-Sportgericht
57.600 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 57.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels bei Hertha BSC am 31. Januar 2024 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer insgesamt 71 Bengalische Feuer und einen Blinker. Darüber hinaus entfachten FCK-Anhänger vor dem Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am 19. Mai 2024 vier pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Darmstadts Vukotic
Das DFB-Sportgericht belegt Aleksandar Vukotic vom Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Zwei Spiele Sperre für Dortmunds Inacio
Das DFB-Sportgericht belegt Samuele Inacio vom Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Ein Futsal-Bundesligaspiel Sperre für Pfarrkirchens Mesanovic
Das DFB-Sportgericht belegt Almir Mesanovic von YB Balkan Pfarrkirchen Futsal im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Spiel der Futsal-Bundesliga.