DFB-Sportgericht
56.600 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 56.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.500 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor dem Bundesligaspiel beim VfL Bochum am 4. März 2023 brannten Schalker Zuschauer 28 Rauchtöpfe und Bengalische Feuer ab, woraufhin sich der Anstoß um etwa eine Minute verzögerte. Im Laufe der Partie zündeten die Gästeanhänger zudem elf weitere pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus warfen Schalker Anhänger während der Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 9. April 2023 mindestens sechs Plastikbecher auf das Spielfeld.
Auch während des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 14. April 2023 warfen Schalker Zuschauer Becher Richtung Spielfeld, diesmal drei an der Zahl. Mindestens drei Plastikbecher flogen auch während der Bundesligapartie gegen den SV Werder Bremen am 29. April 2023 aus dem Schalker Zuschauerbereich in Richtung Rasen.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.