DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 43. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 13. April 2024 warfen Bochumer Zuschauer zahlreiche Becher in Richtung eines Heidenheimer Spielers.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Paderborns U 23-Spieler Pruhs
Florian Pruhs vom Regionalligisten SC Paderborn U23 wurde nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens vom Sportgericht mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel in der Regionalliga West belegt.

Zwei Spiele Sperre für Kölns Palm
Das DFB-Sportgericht hat Leni Palm vom Frauen-Zweitligisten 1. FC Köln II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens für zwei Spiele der 2. Frauen-Bundesliga gesperrt.

Drei Spiele Sperre für Wehen Wiesbadens Gözüsirin
Das Sportgericht des DFB belegt Tarik Gözüsirin vom SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Spielen.