DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
In der 40. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am 12. August 2023 warf ein Jenaer Zuschauer einen Becher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten, der ihn aber verfehlte. Hingegen wurde er in der 60. Minute von einem aus dem Jenaer Zuschauerblock geworfenen Getränkebecher samt Inhalt am Arm getroffen.
Becher und Feuerzeuge aus dem Jenaer Zuschauerblock flogen auch in der 79. Minute in Richtung Spielfeld. Zudem brannten Jenaer Anhänger in der 74. Spielminute sechs pyrotechnische Gegenstände ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

66.950 Euro Geldstrafe für Alemannia Aachen
Das Sportgericht des DFB hat den Drittligisten Alemannia Aachen mit einer Geldstrafe in Höhe von 66.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 22.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Levels
Das DFB-Sportgericht belegt Janou Levels vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Mönchengladbachs Castrop
Das DFB-Sportgericht belegt Jens Castrop von Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen.