DFB-Sportgericht
48.300 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 17. Februar 2024 zündeten Karlsruher Anhänger mindestens 67 Bengalische Feuer und einen Böller.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Braunschweigs Nkoa
Das DFB-Sportgericht belegt Patrick Nkoa von Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

54.200 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das DFB-Sportgericht belegt Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 54.200 Euro.

Ein Spiel Sperre für Wolfsburgs Müller
Das DFB-Sportgericht belegt Marius Müller vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.