DFB-Sportgericht
4800 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim FSV Frankfurt am 13. August 2023 entzündeten Rostocker Zuschauer acht Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Rostocks Dirkner
Das Sportgericht des DFB hat Jonas Dirkner vom Drittligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen belegt.

Zwei Spiele Sperre für Freiburgs Stierli
Das DFB-Sportgericht hat Julia Stierli vom Frauen-Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Spielen belegt.

Zwei Spiele Sperre für Potsdams Kirschstein
Das Sportgericht des DFB hat Merle Kirschstein vom Zweitligisten 1. FFC Turbine Potsdam wegen einer Tätlichkeit mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt. Kirschstein war in der 66. Minute beim VfL Bochum des Feldes verwiesen worden.