DFB-Sportgericht
47.700 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligaaufsteiger FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 47.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 30. Januar 2024 zündeten Hamburger Zuschauer insgesamt 36 Bengalische Feuer. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 21.600 Euro.
Nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 12. Mai 2024 stürmten mehrere tausend Hamburger Zuschauer auf das Spielfeld und brannten mindestens fünf Rauchkörper ab. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 15.000 Euro.
In der 51. Minute des Zweitligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 19. Mai 2024 warf ein Hamburger Zuschauer einen Becher auf das Spielfeld. Zudem strömten nach Abpfiff ungefähr tausend Hamburger Anhänger in den Innenraum, wobei ein Bengalisches Feuer abgebrannt wurde. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 11.100 Euro.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Gladbachs Reitz
Das DFB-Sportgericht belegt Rocco Reitz vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

Zwei Spiele Sperre gegen Mannheims Boyd
Das Sportgericht des DFB belegt Terrence Boyd vom SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen.

Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Carlsen
Das Sportgericht des DFB sperrt Fredrik Carlsen vom FC Ingolstadt 04 wegen Tätlichkeit gegen den Gegner nach zuvor an ihm begangener sportwidriger Handlung für drei Drittligaspiele. Luca Erlein von der TSG Hoffenheim II muss zweimal aussetzen.