DFB-Sportgericht
433.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 433.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 144.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Freundschaftsspiels bei der BSG Chemie Leipzig am 13. Oktober 2023 zündeten Frankfurter Anhänger mindestens 91 Bengalische Feuer, wovon eines in der 32. Minute in den Innenraum geworfen wurde, sowie mindestens sechs Rauchtöpfe. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung in der 56. Minute für etwa drei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurde in der 47. Minute aus mindestens acht Feuerwerksbatterien über die gesamte Breite des Fanblocks eine Vielzahl an Feuerwerksraketen abgeschossen.
Darüber hinaus entfachten Frankfurter Zuschauer rund um das DFB-Pokalspiel bei Viktoria Köln am 1. November 2024 mindestens 94 Bengalische Feuer sowie drei Stroboskope und schossen zwei Raketen ab. Zudem wurde vor dem Anpfiff aus mindestens zehn Feuerwerksbatterien über die gesamte Breite des Fanbereichs verteilt eine Vielzahl an Leuchtkugeln und Feuerwerksraketen abgeschossen.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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