DFB-Sportgericht
40.000 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Nach dem Abpfiff des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 23. September 2023 überstiegen etwa 50 Schalke-Anhänger den Trennzaun zwischen Gast- und Heimbereich. In der Folge kam es zu Auseinandersetzungen mit den eingesetzten Ordnern, die von den Schalker Zuschauern geschlagen und getreten wurden. Dabei wurden acht Ordner verletzt, von denen drei ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Sportgericht verwirft Einspruch von Elversbergs Trainer Vincent Wagner
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Trainer Vincent Wagner des SV 07 Elversberg gegen die Gelb-Rote Karte aus dem Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach am 5. September 2026 verworfen.

Drei Spiele Sperre für Hannovers Steinmann
Das DFB-Sportgericht hat Karl Steinmann vom Regionalligisten Hannover 96 II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafen gegen Hannover 96
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die gegen Hannover 96 verhängten Geldstrafen nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main reduziert und auf insgesamt 330.000 Euro festgesetzt.