4. DFB-Fachtagung Kinderschutz: "Das Wichtigste, das wir haben"

Im SportCentrum des Fußball- und Leichtathletik Verbandes Westfalen (FLVW) haben sich Vertreter und Vertreterinnen der Fußball-Regional- und Landesverbände sowie des Deutschen Kinderschutz-Bundes zur 4. DFB-Fachtagung Kinderschutz getroffen. FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski und DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge eröffneten die Tagung und stellten unisono die Wichtigkeit der Aufgabe heraus.

"Wir haben unsere Verbandssatzung dementsprechend angepasst", sagte Walaschewski. "Und in diesem Zusammenhang haben wir eben auch Kinderrechte und vor allem den besonderen Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt hervorgehoben. Schließlich geht es um das Wichtigste, das wir haben. Eltern vertrauen uns in den Vereinen ihre Kinder an. Und wir müssen Sorge dafür tragen, dass sie das auch guten Gewissens tun können."

Dr. Osnabrügge: "Brauchen Kultur des Hinsehens"

"Seit einigen Jahren befinden wir uns auf einem guten Weg", stellte Osnabrügge fest. "Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens in den Vereinen. Wir als DFB und die Landesverbände tun alles, um für das Thema zu sensibilisieren. Nur, wenn diese Kultur etabliert ist und die Betroffenen auch wissen, an wen sie sich wenden können, können wir nachhaltig gewährleisten, Kinder und Jugendliche angemessen zu schützen. In den Vereinen herrscht hierfür heute ein gutes Bewusstsein, aber wir dürfen nicht nachlassen."

Vor rund neun Jahren verpflichtete sich der DFB gemeinsam mit seinen Landesverbänden durch die Unterzeichnung der Münchner Erklärung dazu, Maßnahmen zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt einzuführen. Die kontinuierliche Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist seit der Verabschiedung des Konzeptes zur Prävention Sexualisierter Gewalt im Fußball durch das DFB-Präsidium im Frühjahr 2015 sichergestellt.

Die jährlich stattfindende Fachtagung vermittelt das notwendige Know-how an die Verbände und ist eine wichtige Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen. Insbesondere auch die Broschüre Kinderschutz im Verein dient den Verbänden und Vereinen als nützliches Instrument, präventive Strukturen zu entwickeln und dadurch Kinder und Jugendliche noch besser zu schützen. Das Interesse ist groß. Die 30-seitige Broschüre wurde seit dem Erscheinen im Frühjahr 2015 weit über 10.000 Mal beim DFB abgerufen.

Im Anschluss an die Begrüßung simulierten die Teilnehmenden einen Erstanruf bei der Anlaufstelle. Praxisnahe Fallbeispiele wurden besprochen und kritisch diskutiert. Die Juristin Prof. Dr. Christiane Schmieder verdeutlichte die Rechtsgrundlagen im Kontext Kinderschutz und sorgte so für die notwendige Handlungssicherheit – insbesondere auch was datenschutzrechtliche Fragen der Teilnehmenden anging.

Plattform für Austausch bieten

Zentrales Anliegen der 4. Fachtagung war es außerdem, den Anwesenden genügend Raum für den Austausch eigener Erfahrungen zu geben. Daher wurden Herausforderungen, mit denen sich die Landesverbände täglich konfrontiert sehen, im Vorfeld abgefragt und gesammelt. Auf der Tagung selbst konnten die Teilnehmenden darüber diskutieren und gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten.

Eines war am Ende des Tages deutlich zu spüren: Das Gefühl, gestärkt und gut vorbereitet den Heimweg anzutreten, verband alle Teilnehmer. Einigkeit bestand zudem in der Unterstützung des Aufrufs der "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs" und die Hoffnung, daraus Erkenntnisse für die eigene Arbeit zu gewinnen. Betroffene, die in ihrer Kindheit sexueller Gewalt beim Sport ausgesetzt waren, haben die Möglichkeit, sich über das Infotelefon Aufarbeitung der Kommission unter 0800 40 300 40 (kostenfrei und anonym) oder per E-Mail an kontakt@aufarbeitungskommission.de zu melden.

[dfb]

Im SportCentrum des Fußball- und Leichtathletik Verbandes Westfalen (FLVW) haben sich Vertreter und Vertreterinnen der Fußball-Regional- und Landesverbände sowie des Deutschen Kinderschutz-Bundes zur 4. DFB-Fachtagung Kinderschutz getroffen. FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski und DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge eröffneten die Tagung und stellten unisono die Wichtigkeit der Aufgabe heraus.

"Wir haben unsere Verbandssatzung dementsprechend angepasst", sagte Walaschewski. "Und in diesem Zusammenhang haben wir eben auch Kinderrechte und vor allem den besonderen Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt hervorgehoben. Schließlich geht es um das Wichtigste, das wir haben. Eltern vertrauen uns in den Vereinen ihre Kinder an. Und wir müssen Sorge dafür tragen, dass sie das auch guten Gewissens tun können."

Dr. Osnabrügge: "Brauchen Kultur des Hinsehens"

"Seit einigen Jahren befinden wir uns auf einem guten Weg", stellte Osnabrügge fest. "Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens in den Vereinen. Wir als DFB und die Landesverbände tun alles, um für das Thema zu sensibilisieren. Nur, wenn diese Kultur etabliert ist und die Betroffenen auch wissen, an wen sie sich wenden können, können wir nachhaltig gewährleisten, Kinder und Jugendliche angemessen zu schützen. In den Vereinen herrscht hierfür heute ein gutes Bewusstsein, aber wir dürfen nicht nachlassen."

Vor rund neun Jahren verpflichtete sich der DFB gemeinsam mit seinen Landesverbänden durch die Unterzeichnung der Münchner Erklärung dazu, Maßnahmen zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt einzuführen. Die kontinuierliche Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist seit der Verabschiedung des Konzeptes zur Prävention Sexualisierter Gewalt im Fußball durch das DFB-Präsidium im Frühjahr 2015 sichergestellt.

Die jährlich stattfindende Fachtagung vermittelt das notwendige Know-how an die Verbände und ist eine wichtige Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen. Insbesondere auch die Broschüre Kinderschutz im Verein dient den Verbänden und Vereinen als nützliches Instrument, präventive Strukturen zu entwickeln und dadurch Kinder und Jugendliche noch besser zu schützen. Das Interesse ist groß. Die 30-seitige Broschüre wurde seit dem Erscheinen im Frühjahr 2015 weit über 10.000 Mal beim DFB abgerufen.

Im Anschluss an die Begrüßung simulierten die Teilnehmenden einen Erstanruf bei der Anlaufstelle. Praxisnahe Fallbeispiele wurden besprochen und kritisch diskutiert. Die Juristin Prof. Dr. Christiane Schmieder verdeutlichte die Rechtsgrundlagen im Kontext Kinderschutz und sorgte so für die notwendige Handlungssicherheit – insbesondere auch was datenschutzrechtliche Fragen der Teilnehmenden anging.

Plattform für Austausch bieten

Zentrales Anliegen der 4. Fachtagung war es außerdem, den Anwesenden genügend Raum für den Austausch eigener Erfahrungen zu geben. Daher wurden Herausforderungen, mit denen sich die Landesverbände täglich konfrontiert sehen, im Vorfeld abgefragt und gesammelt. Auf der Tagung selbst konnten die Teilnehmenden darüber diskutieren und gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten.

Eines war am Ende des Tages deutlich zu spüren: Das Gefühl, gestärkt und gut vorbereitet den Heimweg anzutreten, verband alle Teilnehmer. Einigkeit bestand zudem in der Unterstützung des Aufrufs der "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs" und die Hoffnung, daraus Erkenntnisse für die eigene Arbeit zu gewinnen. Betroffene, die in ihrer Kindheit sexueller Gewalt beim Sport ausgesetzt waren, haben die Möglichkeit, sich über das Infotelefon Aufarbeitung der Kommission unter 0800 40 300 40 (kostenfrei und anonym) oder per E-Mail an kontakt@aufarbeitungskommission.de zu melden.

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