Das DFB-Präsidium

Teilung der Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative ist der höchste Grundsatz eines demokratischen Staatswesens. Gewaltenteilung - dieses Prinzip prägt auch den Deutschen Fußball-Bund und macht "die größte gesellschaftliche Gruppierung in unserem Land", so der im März 2022 verstorbene, damalige Präsident und heutige DFB-Ehrenpräsident Dr. h.c. Egidius Braun anlässlich der Feierlichkeiten zum 100. Gründungsjubiläum des Verbandes, "zu einer demokratischen Institution".

Ist der DFB-Bundestag das höchste Gremium und quasi gesetzgebende Versammlung die Legislative des DFB, so ist sein vom Bundestag gewähltes Präsidium als ausführendes Organ die Exekutive des Verbandes. Dies bringt die Satzung mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck. "Das Präsidium ist zuständig für die Erledigung des laufenden Geschäfts. Es nimmt alle Aufgaben wahr, die nach Satzung und den Ordnungen nicht anderen Organen des DFB zugewiesen sind", heißt es dort. Vor allem aber sagt die Satzung: "Dem Präsidium obliegt die Vertretung des DFB."

Beschlussfähig ist das Präsidium, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Seine Beschlüsse fasst es grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Allerdings ist sein Präsident, der zugleich oberster Repräsentant des DFB ist und dem die Gesamtverantwortung obliegt, gemeinsam mit dem Schatzmeister, der Generalsekretär*in und den fachlich jeweils zuständigen Vizepräsident*innen befugt, über unaufschiebbare Angelegenheiten endgültige Beschlüsse zu fassen und diese auszuführen. Das Präsidium ist darüber in Kenntnis zu setzen. Die Generalsekretär*in ist als einziges Präsidiumsmitglied hauptamtlich tätig.

Als verantwortlicher Leiter für das Finanzwesen hat der Schatzmeister ein nicht unbeträchtliches Vermögen zu verwalten. Dass der DFB seinen Jahresetat in Millionenhöhe als einer der ganz wenigen Fachverbände im deutschen Sport aus eigenen Mitteln und somit ohne öffentliche Zuschüsse bestreiten kann, ist vor allem großer Weitsicht und kaufmännischem Geschick zu verdanken, aber auch außergewöhnlichen sportlichen Erfolgen der Nationalmannschaft als Basis für seriöse Vertragsverhandlungen mit Sponsoren und dem Fernsehen.

Zu den vielfältigen Aufgaben des Präsidiums, das natürlich auch für die Umsetzung der spezifischen FIFA- und UEFA-Entscheidungen zuständig ist, zählt außerdem, den DFB-Vorstand über seine Tätigkeit zu unterrichten. Der Vorstand wiederum berät das Präsidium bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

Das Präsidium hat das Recht, Beschlüsse der verschiedenen Ausschüsse außer Kraft zu setzen und in der Sache neu zu entscheiden. Dies gilt ausdrücklich aber nicht für die Entscheidungen der von Weisungen des DFB unabhängigen Rechtsorgane. Deutlicher als mit diesem Hinweis auf eine völlig eigenständige Judikative könnte die Satzung die Gewaltenteilung beim demokratischen Deutschen Fußball-Bund kaum betonen.