37.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff der Bundesligapartie bei Werder Bremen am 20. Mai 2023 brannten Kölner Zuschauer mindestens 34 Bengalische Feuer, Blinker und Rauchbomben ab. In der 36. Spielminute zündeten sie darüber hinaus drei weitere Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff der Bundesligapartie bei Werder Bremen am 20. Mai 2023 brannten Kölner Zuschauer mindestens 34 Bengalische Feuer, Blinker und Rauchbomben ab. In der 36. Spielminute zündeten sie darüber hinaus drei weitere Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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