DFB-Sportgericht
3150 Euro Geldstrafe für FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
Vor dem Drittligaspiel gegen den SSV Jahn Regensburg am 8. Oktober 2023 zündeten Ingolstädter Zuschauer neun pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre gegen Mannheims Boyd
Das Sportgericht des DFB belegt Terrence Boyd vom SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen.

Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Carlsen
Das Sportgericht des DFB sperrt Fredrik Carlsen vom FC Ingolstadt 04 wegen Tätlichkeit gegen den Gegner nach zuvor an ihm begangener sportwidriger Handlung für drei Drittligaspiele. Luca Erlein von der TSG Hoffenheim II muss zweimal aussetzen.

Geldstrafe und teilweiser Zuschauerausschluss für den 1. FC Magdeburg
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 186.600 Euro. Zudem ordnete das Sportgericht an, dass zwei Heimspiele der Meisterschaftsrunde unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden müssen.