DFB-Sportgericht
30.000 Euro Strafe für Borussia Dortmund
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
In der 51., 54. und 57. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 17. Februar 2024 warfen Dortmunder Anhänger im Rahmen von Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Begegnung musste aufgrund dessen für insgesamt fünf Minuten unterbrochen werden.
Darüber hinaus warfen Dortmunder Zuschauer in der Nachspielzeit fünf leere Becher bei der Ausführung eines Wolfsburger Eckstoßes in Richtung des ausführenden Spielers. Des Weiteren wurde ein Feuerzeug geworfen, das den Spieler am Kopf traf, ihn aber glücklicherweise nicht verletzte.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.

Drei Spiele Sperre gegen Bielefelds Mehlem
Das Sportgericht des DFB hat Marvin Mehlem vom Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen belegt.