DFB-Sportgericht
30.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Stuttgarter Zuschauer in der 22. Minute des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 3. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Flummis, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für vier Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.
Zudem warfen Stuttgarter Zuschauer während der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 11. Februar 2024 aus demselben Grund mehrmals diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für insgesamt vierzehneinhalb Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 20.000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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