DFB-Sportgericht
29.250 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Nürnberg am 4. Februar 2023 zündeten Fürther Zuschauer 47 pyrotechnische Gegenstände. Durch die Pyrotechnik zu Beginn verzögerte sich zudem auch der Spielbeginn um zwei Minuten.
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Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Münsters Jaeckel
Das DFB-Sportgericht belegt Paul Jaeckel vom Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Köhn
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Derrick Arthur Köhn vom Bundesligisten 1. FC Union Berlin wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.

Geldstrafen und Auflagen für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim in mündlicher Verhandlung wegen Zuschauerfehlverhaltens in zwei Drittligaspielen zu 61.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Zudem muss der Verein einen Anti-Diskriminierungs-Plan erstellen.