DFB-Sportgericht
29.250 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Nürnberg am 4. Februar 2023 zündeten Fürther Zuschauer 47 pyrotechnische Gegenstände. Durch die Pyrotechnik zu Beginn verzögerte sich zudem auch der Spielbeginn um zwei Minuten.
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Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Stuttgarts Assignon
Das DFB-Sportgericht belegt Lorenz Amegnon Assignon vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

98.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.100 Euro.

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.