DFB-Sportgericht
28.960 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.960 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 53. Minute des Relegationsrückspiels gegen den SSV Jahn Regensburg am 28. Mai 2024 brannten Wiesbadener Zuschauer 14 Bengalische Feuer und vier Rauchtöpfe ab, woraufhin die Partie aufgrund der starken Rauchentwicklung für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Zudem warfen sie in der zweiten Halbzeit mindestens ein Dutzend Becher in den Innenraum.
Darüber hinaus betraten nach Spielende etwa 25 Personen den Innenraum und provozierten Ordnungsdienst und Polizei. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des Heimvereins und dem Ordnungsdienst sowie der Polizei. Währenddessen wurden aus dem Wiesbadener Zuschauerblock mehrere Becher und Fahnenstangen in Richtung Ordnungsdienst und Polizei geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung im Fall Dresden
Das Bundesgericht des DFB hat eine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden vertagt. "Das Bundesgericht wird am 6. August eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann", sagt Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des Bundesgerichts.

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.