DFB-Sportgericht
26.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 26.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
In der 34. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 21. Januar 2023 warfen Frankfurter Anhänger zwei Becher auf das Spielfeld. Zudem zündeten Frankfurter Zuschauer beim Einlaufen der Mannschaften zum Bundesligaspiel beim SC Freiburg am 25. Januar 2023 mindestens 20 Bengalische Feuer und vor Beginn des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 18. Februar 2023 vier Bengalische Feuer.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Futsal-Bundesligaspiele Sperre für Pfarrkirchens Berovic
Das DFB-Sportgericht belegt Andreas Berovic vom YB Balkan Pfarrkirchen Futsal im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Futsal-Bundesligaspielen.

DFB-Sportgericht verhandelt Dzeko-Einspruch mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt am Donnerstag ab 12.30 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt am Main den Einspruch von Schalke-Stürmer Edin Dzeko gegen eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Geleitet wird die mündliche Verhandlung von Stephan Oberholz.

8000 Euro Geldstrafe und Auflage für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro.