DFB-Sportgericht
25.000 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 17. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 17. Februar 2024 warfen Darmstädter Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste daraufhin für vier Minuten unterbrochen werden. In der 23. Minute flogen erneut Tennisbälle, aber auch Flummis, diesmal aus beiden Fanlagern, was eine 14-minütige Spielunterbrechung zur Folge hatte. Hierfür gab es eine Strafe von 20.000 Euro.
Des Weiteren schüttete ein Darmstädter Zuschauer dem vierten Offiziellen Arne Aarnik nach Schlusspfiff eine Flüssigkeit über den Kopf und in den Nacken. Der Täter konnte vom Verein ermittelt und mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden, was zu einer erheblichen Strafminderung führte. So gab es dafür eine Strafe von 5000 Euro, die ohne erfolgreiche Täterermittlung mindestens 20.000 Euro betragen hätte.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.

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Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800 Euro belegt.

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