DFB-Sportgericht
2400 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 24. Februar 2024 zündeten Hertha-Anhänger vier pyrotechnische Gegenstände und ließen einen davon in den Innenraum fallen..
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

DFB-Sportgericht entscheidet über Einsprüche von Bayern und Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat über die Einsprüche wegen der pyrotechnischen Vorfälle im Rahmen des DFB-Pokalendspiel entschieden. Der VfB Stuttgart wurde mit einer Geldstrafe von 200.000 Euro belegt, der FC Bayern mit 170.000 Euro.

Ein Spiel Sperre für Paderborns U 23-Spieler Pruhs
Florian Pruhs vom Regionalligisten SC Paderborn U23 wurde nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens vom Sportgericht mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel in der Regionalliga West belegt.

Zwei Spiele Sperre für Kölns Palm
Das DFB-Sportgericht hat Leni Palm vom Frauen-Zweitligisten 1. FC Köln II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens für zwei Spiele der 2. Frauen-Bundesliga gesperrt.