DFB-Sportgericht
23.400 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 7800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 11. September 2022 brannten Darmstädter Zuschauer mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um etwa zweieinhalb Minuten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

66.950 Euro Geldstrafe für Alemannia Aachen
Das Sportgericht des DFB hat den Drittligisten Alemannia Aachen mit einer Geldstrafe in Höhe von 66.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 22.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Levels
Das DFB-Sportgericht belegt Janou Levels vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Mönchengladbachs Castrop
Das DFB-Sportgericht belegt Jens Castrop von Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen.